FLOW TANDLERIN

DO IT FOR YOUR FUTURE SELF

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ANGEBOT

PREISE

STUNDENPLAN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 Einzelunternehmen FLOW TANDLERIN, Inhaberin Andrea Egyedova

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle

Dienstleistungen der FLOW TANDLERIN insbesondere für Yoga-Klassen, veröffentlich in Form eines Stundenplans und Workshops (spezielle Einheiten, inkludierend Kurse, z.B. Anfängerkurs, mit Voranmeldung). Mit dem Erwerb eines „Passes“, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen. 

1.2. FLOW TANDLERIN wird diese AGBs auf der Webseite publizieren. Für den Fall, dass FLOW TANDLERIN online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar. Die Produkte („Pässe“) sind zudem über den Drittanbieter EVERSPORTS erwerbbar, daher sind die AGBs auch hier sichtbar. Mit jedem Kauf eines Produktes von FLOW TANDLERIN akzeptiert der/die Kunde/in, dass die AGBs sowohl gelesen als auch akzeptiert werden.

1.3. Die Studiobetreiberinnen sind berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

  1. Haftung gegenüber Klassenteilnehmer/innen

2.1. Haftungsausschluss: Für Unfälle während einer FLOW TANDLERIN Klasse, am Weg zum oder vom Studio sowie für abhanden gekommene Garderobe und Wertgegenstände übernimmt FLOW TANDLERIN sowie die unterrichtenden Lehrer*innen und Gastlehrer keine Haftung! FLOW TANDLERIN haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Kunden. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet FLOW TANDLERIN nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 3 verwiesen. Die Haftung von FLOW TANDLERIN für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch FLOW TANDLERIN und seinen MitarbeiterInnen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden. Die Inanspruchnahme von Leistungen von FLOW TANDLERIN erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

2.2. Der/Die Kunde/in wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von FLOW TANDLERIN keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in dem Umkleideraum unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen. Soweit nicht eine Beteiligung von MitarbeiterInnen von FLOW TANDLERIN nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen. 

 

  1. Gesundheitszustand der KundInnen

3.1 Jede/r Kundin/e erklärt mit dem Erwerb eines Tickets/ Passes oder Abschluss eines Laufzeitvertrages verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Pilates- und Yoga-Klassen oder Workshops teilnehmen wird. 

3.2 Die Teilnahme an Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet.  FLOW TANDLERIN hält sich das Recht vor, KundInnen, die den Anschein erzeugen, unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten zu stehen den Zutritt zum Studio und somit die Teilnahme an der Klasse zu verbieten. 

3.3 Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die MitarbeiterInnen von FLOW TANDLERIN sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen zu verwehren. 

3.4 Der/die Kunde/in versichert mit seiner/ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden körperlichen Übungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein/e Arzt/Ärztin zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden die andere TeilnehmerInnen in ihrer Praxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den KursleiterInnen jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. 

3.5 Leichte körperliche Verletzungen, die die Teilnahme an den FLOW TANDLERIN Klassen nicht unmöglich machen, jedoch den Gesundheitszustand des/der Kunde/in beeinflussen sind vor Kursbeginn der KursleiterIn mitzuteilen. 

3.6 Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche Freigabe einzuholen. Sollte die Kundin keine ärztliche Freigabe zur sportlichen Betätigung während der Schwangerschaft vorweisen können, so hält sich FLOW TANDLERIN das Recht vor, die Kundin nicht am Sportangebot teilnehmen zu lassen. Zudem verpflichtet sich die Kundin dazu, die KursleiterIn über die Schwangerschaft zu informieren. Es wird zudem auf Punkt 2 verwiesen, auch im Falle einer Schwangerschaft übernimmt FLOW TANDLERIN keine Haftung für eventuelle Verletzung der Mutter oder gar des Kindes. 

3.7 COVID 19-Regelung: FLOW TANDLERIN verpflichtet sich zur Einhaltung aller von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen der Pandemiebekämpfung. Jede/r Kunde/in der/die das Studio betritt, muss einen gültigen 2,5 G Nachweis vorzeigen können. Der Nachweis ist unaufgefordert beim Betreten des Studios vorzuzeigen. Je nach aktueller Regelung der Bundesregierung ist das Studio mit dem gesetzlich vorgeschriebenem Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Durch die Anmeldung über den Drittanbieter Eversports werden die Teilnehmerdaten jeder Klasse erfasst, sollte eine mit COVID-19 infizierte Person eine Klasse besucht haben, so werden die anderen TeilnehmerInnen dieser Klasse umgehend via E-Mail informiert.

  1. Nutzungsrecht

4.1. Mit dem Erwerb eines gültigen Passes/Laufzeitvertrages/Anmeldung für Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen oder an Workshops ist der/die Kunde/in berechtigt, die Räumlichkeiten des Studios zu den angebotenen Kurszeiten zu nutzen. Der/die Kunde/in ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Klassen die Räumlichkeiten des Studios zum Umziehen und Duschen zu nutzen. Der/Die Kunde/in ist verpflichtet, sich auf Anfrage des Personals des Studios auszuweisen, widrigenfalls ihm/ihr die Nutzung untersagt werden kann.

4.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die MemberCard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist den Studiobetreiberinnen unverzüglich zu melden. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.3. Der Zutritt zum Studio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder BetreuerInnen, ist der Zutritt zum Studio bis auf Widerruf gestattet. 

4.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.7 Für Workshops und sowie Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen gelten begrenzte TeilnehmerInnen-Zahlen. KundInnen sind daher dazu verpflichtet, sich im Vorhinein für eine Klasse anzumelden. Sollte die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht sein, so kann der/die Kund/In nicht mehr an der Klasse teilnehmen. 

4.8 Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Kunde/in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch FLOW TANDLERIN.

4.9 Eine Teilnahme an Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen und Workshops ist nur möglich, wenn der/die Kunde/in pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer niemand mehr eingelassen werden. Die Klassen beginnen pünktlich zur angegebenen Zeit, selbst eine Minute Verspätung hat zur Folge, dass der/die KundIn nicht mehr an der Klasse teilnehmen kann. Bei Zuspätkommen ist FLOW TANDLERIN nicht dazu verpflichtet die verpasste Klasse zurückzuzahlen. 

4.10 Der/die Kunde/in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Klassen/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen TeilnehmerInnen kommt. Während einer Klasse ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch Geräte wie Mobiltelefone, zu vermeiden. Der/Die Kunde/in hat sich an diese Regeln im Interesse aller TeilnehmerInnen zu halten. Zudem sind die Anweisungen der MitarbeiterInnen von FLOW TANDLERIN stets einzuhalten und zu folgen. Bei groben Verstößen des/der Kunden/in gegen diese allgemeinen Bedingungen und den entsprechenden Weisungen der MitarbeiterInnen von flow tandlerin, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kann der Zutritt zum Studio schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer bzw. unter Verfall offener Pässe verwehrt werden, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde.

4.11. Die KundInnen haben die Möglichkeit sich Matten und Decken kostenfrei auszuborgen.

4.12 Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. 

4.13 Sämtliche Bereiche der Studiofläche sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen

  1. Vertragsarten und Konditionen

5.1. Der/Die Kunde/in kann aus den nachfolgenden Pässen/Verträgen wählen:

5.1.1. Einzel-Pass („Einzeltickets“):

Berechtigt zur Teilnahme an einer einzelnen Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen oder einem Workshop.

5.1.2. Schnupperklasse und Schnuppermonat: 

Berechtigt zur Teilnahme an einer einzelnen Klasse (Schnupperklasse) bzw. der Teilnahme an allen Klassen innerhalb von 30 Tagen (Schnuppermonat; Tag des Abschlusses zählt mit). Das Schnupperangebot gilt nur für NeukundInnen, die noch keine Klasse besucht haben mit der Ausnahme von Private Classes, Teilnahme an Workshops oder Ausbildungen. NeukundInnen können beide Angebote in Anspruch nehmen, wobei zwischen Schnupperklasse und -monat kein anderer Pass gelöst werden darf (z.B. Monats-,5er- oder 10er Block).  Es besteht keine Berechtigung, das Schnupperangebot öfter als einmal in Anspruch zu nehmen. Nicht relevant ist die Zeitdauer, in welcher beide Angebote genutzt werden.

5.1.3.   5er & 10er-Block: 

Berechtigt zur Teilnahme an fünf bzw. zehn regulären Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Private Classes & Workshops sind ausgenommen. 

5.1.4.  30 Tage: („Monatskarte“): 

Berechtigt zur Teilnahme an allen regulären Klassen in den folgenden 30 Tagen (Tag des Abschlusses zählt mit). Private Classes & Workshops sind ausgenommen. 

 

 

5.2. Laufzeitvertrag („Halbjahreskarte“)

Berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen für die Dauer des unbefristeten Vertrages. Es besteht eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Der Laufzeitvertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich zum letzten eines „Vertragsmonats“ unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Vertragsmonat beginnt am Tag des Abschlusses des Vertrages und endet an dem ziffernmäßig vorangehenden Tag des Folgemonats (z.B. Abschluss 24.08., Ende Vertragsmonat 23.09.). Bei 30-Tage-Pässen und Laufzeitverträgen ist der/die Kunde/in berechtigt die regulären Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen im Stundenplan im Vertragszeitraum gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen. Die Nichtnutzung des Angebots von FLOW TANDLERIN aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung. Die genannten Pässe können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Pässe und Laufzeitverträge für Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen können nicht übertragen werden (z.B. 10-er Blöcke). Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für Workshops oder Private Classes übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.  

5.3 Stornierungsbedingungen: Reguläre Klassen, die mit einem 5er oder 10er Block besucht werden, können bis zu 3 Stunden vor Beginn der Klasse storniert werden, die Einheit verfällt dann nicht. Sollte der/die Kunde/in sich nicht zeitgerecht von der Aktivität abmelden, so wird die Einheit nicht gutgeschrieben. Private Classes und Workshops können bis zu 24 Stunden vor Termin kostenlos storniert werden. Danach wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Beim Monatspass besteht kein Rückzahlungsrecht von verpassten Einheiten. 

5.4. Sämtliche Preise werden an der Rezeption des Studios ausgehängt sowie online auf der Webseite als auch auf der Plattform Eversports publiziert und verstehen sich als Endverbraucherpreis. Die Zahlung erfolgt unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Passes, entweder in bar oder via Bankomatkartenzahlung, jedenfalls vor Beginn der jeweiligen Klasse. Die Bezahlung der Laufzeitenverträge erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug in monatlich gleich großen Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Vertragsmonats. Bei einer Jahresmitgliedschaft wird der Preis jährlich (Stichzeitpunkt erster Abschluss) auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für die Jahresmitgliedschaft angepasst. Der/die Kunde/in ist darüber zu benachrichtigen. Sollte der/die Kunde/in die Preisanpassung ablehnen, so ist er berechtigt den Vertrag innerhalb von einer Woche mit sofortiger Wirkung zu beenden. Soweit Sonderkonditionen bei einer Mitgliedschaft gewährt sind, hat der/die Kunde/in eine Änderung der Basis (z.B. Student) unaufgefordert bekanntzugeben. Es ist sofort nach der Änderung unter den Normalkonditionen zu bezahlen.

5.5 Wegzug, Krankheit, Unfall: Für den Fall, dass der/die Kunde/in seinen/ihren Wohnort nachweislich an einen anderen Ort verlegt als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wodurch das nächstgelegene Studio nicht mehr in angemessener Zeit besucht werden kann (Fahrzeit von einer Stunde ist angemessen) oder der/die Kunde/in an einem gesundheitlichen Gebrechen leidet, wodurch nachweislich (durch ärztliches Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen von FLOW TANDLERIN für zumindest ein Jahr nicht mehr möglich sind, ist der/die Kunde/in berechtigt, den Laufzeitvertrag zum nächsten Monatsende, bei gesundheitlichen Gebrechen mit sofortiger Wirkung, schriftlich zu kündigen. Im Fall der Kündigung wird dem/der Kunden/in dem aliquoten Anteil rückerstattet bzw. nicht mehr eingezogen. Sollte das oben definierte gesundheitliche Gebrechen die Inanspruchnahme der Leistungen von FLOW TANDLERIN für zumindest 4 Wochen verunmöglichen, so besteht das Recht des/der Kunden/in, unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung den Laufzeitvertrag mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend zu stellen.

5.6 Teilnehmeranzahl: FLOW TANDLERIN bietet überwiegend gezielte Klassen an, das bedeutet, die Teilnahme an den im Stundenplan ersichtlichen Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen erfolgt prinzipiell mit Anmeldung. Die Räume des Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen daher nicht garantiert werden, sofern keine Voranmeldung stattgefunden hat. Der/die Kunde/in ist angehalten pünktlich vor jeder Stunde zu erscheinen. Die Teilnehmer/innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption berücksichtigt. Kurzfristige Absagen von Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen seitens FLOW TANDLERIN aus besonderem Anlass berechtigen den/die Kunden/in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan von FLOW TANLDERIN im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Kunde/in die Möglichkeit hat, auf andere Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im Allgemeinen Ermessen von FLOW TANDLERIN erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der erfahrungsgemäß geringeren Teilnehmerzahl eingeschränkt.

  1. Datenschutzbestimmungen

Daten des/der Kunden/in werden zum Zweck der Vertragserfüllung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kunde/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im EDV-System von FLOW TANDLERIN für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.

  1. Betriebsunterbrechungen

7.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Studios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 30 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, haben die Studiobetreiberinnen Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken. 

7.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

 

  1. Gerichtsstand, geltendes Recht

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden ist, gilt für alle Streitigkeiten zwischen FLOW TANDLERIN und den/der Kunden/in als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht vereinbart.

  1. Sonstiges

Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGBs. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern der/die Kunde/in eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch E-Mail erfolgen.